Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Metallbau Schrieber GmbH, Musterstraße 12, 58839 Plettenberg
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Metallbau Schrieber (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über die Erbringung von Metallbauarbeiten und entsprechenden Dienstleistungen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch die tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag bis zur Annahme durch den Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
§ 3 Leistungen und Umfang
- Umfang und Art der Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Baukunst und des Metallhandwerks.
- Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Subunternehmer zu bedienen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich in Euro (EUR) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Kleinreparaturen und Dienstleistungen können gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein.
- Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird, ist die Leistung nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
- Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang verlangen. Abschlagszahlungen sind in Höhe des jeweils nachgewiesenen Leistungswerts zu leisten.
- Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
- Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers Vorkasse oder eine Sicherheit zu verlangen.
§ 5 Lieferung und Fristen
- Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
- Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
- Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Lieferengpässen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen angemessen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugangsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
- Der Auftraggeber beschafft rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigungen) und Behördenbewilligungen auf eigene Kosten.
- Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Einblick in alle für die Leistungserbringung relevanten Pläne und Unterlagen.
§ 7 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung. Für Werke der Baukunst gilt § 13 Abs. 1 VOB/B mit einer Gewährleistungsfrist von 4 Jahren, sofern die VOB/B vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen und etwaige Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) nach seiner Wahl.
- Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
- Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Minderung der Brauchbarkeit oder bei natürlicher Abnutzung.
§ 8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Verzug richtet sich nach § 4 Abs. 4 dieser AGB.
§ 9 Abnahme
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
- Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als abgenommen.
- Geringfügige Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser zu versichern.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Plettenberg. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Januar 2025